Die Kosten - sind keine Unkosten

Die Kosten der tierärztlichen Leistungen sind in Deutschland durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gesetzlich geregelt. Auch das Wegegeld wird nach der GOT (§ 9.2) berechnet und fällt einmalig pro Besuch – nicht pro Tier – an. Im Notdienst (nach 19.00 Uhr und am Wochenende) ist ein erhöhter Gebührensatz vorgeschrieben. Wohnen mehrere meiner Patienten in naher Nachbarschaft, so wird das Wegegeld anteilig berechnet.

Um eine kundenfreundliche Preiskalkulation
zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand zu vermindern, bitte ich um die sofortige Begleichung der anfallenden Kosten per Barzahlung oder per ec-Karte.



Fair und transparent - eine Anfahrtskostenübersicht

Zeit

tagsüber bis 19:00 Uhr

abends / nachts nach 19:00 Uhr
und an Feiertagen

Wegegeld

2,30 € pro Doppelkilometer (mind. 8,60 €)

3,40 € pro Doppelkilometer (mind. 11,40 €)


Wohnen mehrere meiner Patienten in naher Nachbarschaft, so wird das
Wegegeld anteilig berechnet.