Die Kosten - sind keine UnkostenDie Kosten der tierärztlichen Leistungen sind in Deutschland
durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gesetzlich
geregelt. Auch das Wegegeld wird nach der GOT (§ 9.2) berechnet und
fällt einmalig pro Besuch nicht pro Tier an. Im Notdienst
(nach 19.00 Uhr und am Wochenende) ist ein erhöhter Gebührensatz
vorgeschrieben. Wohnen mehrere meiner Patienten in naher Nachbarschaft, so wird
das Wegegeld anteilig berechnet. |
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Um eine kundenfreundliche Preiskalkulation |
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Fair und transparent - eine
Anfahrtskostenübersicht
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